Die Justizvollzugsanstalt Kaisheim sucht zur Ergänzung des Personals im Werkdienst in der 2. Qualifikationsebene einen
Schuhmachermeister / Orthopädieschuhmachermeister (m/w/d)
in Vollzeit
Einstellungsvoraussetzungen:
- Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation
- Führungsstärke, Teamfähigkeit, Engagement, Durchsetzungsvermögen, physische und psychische Belastbarkeit
- Erfahrung in der betrieblichen Organisation sowie EDV-Kenntnisse
- Unvoreingenommener Umgang mit straffälligen Personen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Höchstalter am 01.02.2027: 44 Jahre
Ihre Aufgaben:
- Herstellen von Gefangenen-Schuhwerk sowie Schuhreparaturen
- Planung und Ausführung von Aufträgen sowie deren Dokumentation und Abrechnung
- Anleitung und Beaufsichtigung der Gefangenen; Mitwirkung an der Resozialisierung
Wir bieten:
- Ein interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- Geregelte Arbeitszeiten
- Selbständiges Arbeiten an modernen Maschinen
- Geplante Übernahme in das Beamtenverhältnis
Die Einstellung erfolgt in den Vorbereitungsdienst (18 Monate) für die beamtenrechtliche Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten (2. Qualifikationsebene) und ist für den 01.02.2027 vorgesehen.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit vollständigen Bewerbungsunterlagen (bestehend aus Motivationsschreiben, Lebenslauf, Schul- und Berufsschulzeugnissen, Meisterbrief, sonstigen Nachweisen wie z. B. Fortbildungen und Arbeitszeugnisse) ausschließlich per E-Mail bis spätestens 31.08.2026 an bewerbung.kais@jv.bayern.de. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Oßwald unter Tel. 09099 999 169 zur Verfügung, bei Fragen zur beamtenrechtlichen Laufbahn kontaktieren Sie bitte Herrn Ernst unter 09099 999 157 oder per Email an bewerbung.kais@jv.bayern.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Auf die datenschutzrechtlichen Informationen unter www.justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/jva-kaisheim/ wird hingewiesen. Mit der Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerber (m/w/d) der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen Daten zu. Die Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss vernichtet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden können.
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