Das Aufgabengebiet umfasst die Gewährung von stationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in teil- und vollstationären Einrichtungen nach § 67 SGB XII;...
Durchführung der Grund- und Behandlungspflegemaßnahmen; Führen der Pflegedokumentation; Umsetzen des Qualitätsmanagements; Verantwortung für den ökonomischen und sachgerechten Umgang mit Pflegematerialien, Sachmitteln und Medikamenten;...