Das Aufgabengebiet umfasst die Gewährung von stationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in teil- und vollstationären Einrichtungen nach § 67 SGB XII;...
Aufklärung und Beratung über Vollmachten, Betreuungsverfügungen etc; Durchführung von Hausbesuchen; Sachverhaltsaufklärung; Benennung geeigneter Betreuer / Verfahrenspfleger; Erstellung von Sozialberichten und Stellungnahmen;...
Unterstützung betreuter Personen hinsichtlich rechtsgeschäftlicher Angelegenheitenn – wie Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung; Sicherstellung der Vertretung der betreuten Person gegenüber Behörden und Institutionen;...