Das Aufgabengebiet umfasst die Gewährung von stationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in teil- und vollstationären Einrichtungen nach § 67 SGB XII;...
Kontakt zu anderen Zulassungsbehörden, Polizeidienststellen, Versicherungsgesellschaften, etc.; Pflege des Fahrzeugregisters; Erledigung von Kassenabschlussarbeiten;...
Kontakt zu anderen Zulassungsbehörden, Polizeidienststellen, Versicherungsgesellschaften, etc.; Pflege des Fahrzeugregisters; Erledigung von Kassenabschlussarbeiten;...